D-312 An Politik übergeben Lieferkettengesetz aufheben, EU-Vorgaben schlank umsetzen
Streichung ·Lieferkette & Nachhaltigkeit ·betrifft Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das nationale LkSG verlangt umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflichten, die über die EU-Richtlinie hinausgehen und vor allem den Mittelstand belasten.
Vorschlag Aufhebung des LkSG. Verbleibende Sorgfaltspflichten richten sich allein nach der EU-Richtlinie (CSDDD) in der durch das Omnibus-Verfahren entschärften Fassung. Keine deutschen Zusatzpflichten (Gold-Plating).
KI-Entwurf der Gesetzesänderung
Artikel 1 – Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021 wird aufgehoben. Artikel 2 – Sorgfaltspflichten bestimmen sich nach der Richtlinie (EU) 2024/1760 in der jeweils geltenden Fassung.
- Wirkung
- Geschätzte Entlastung: rund 1,6 Mrd. € jährlicher Erfüllungsaufwand.
- KI-Konfidenz
- 88%
D-298 In juristischer Prüfung Belegausgabepflicht entschlacken – Bon nur auf Verlangen
Änderung ·Steuern & Bilanz ·betrifft § 146a Abgabenordnung, Kassensicherungsverordnung
Die generelle Bonpflicht erzeugt Papier- und Kostenaufwand bei Kleinstbeträgen ohne erkennbaren Nutzen für die Steuersicherheit.
Vorschlag Belegausgabe nur auf Verlangen. Bei Ausstellung einer elektronischen Rechnung entfällt der gesonderte Bon. Die manipulationssichere Aufzeichnung über die technische Sicherheitseinrichtung bleibt unverändert.
KI-Entwurf der Gesetzesänderung
§ 146a Absatz 2 AO wird wie folgt gefasst: „Dem an dem Geschäftsvorfall Beteiligten ist auf Verlangen ein Beleg auszustellen. Wird eine elektronische Rechnung erteilt, entfällt die gesonderte Belegausgabe.“
- Wirkung
- Geschätzte Einsparung: über 2 Mrd. Belege pro Jahr.
- KI-Konfidenz
- 81%